Alle Infos rund ums AzubiTicket MV

 Für wen gilt das Ticket?

Das AzubiTicket MV gilt für:

  • Schülerinnen und Schüler, die sich in einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Erwerb eines qualifizierten Berufsabschlusses an einer in der Schulliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgelisteten berufsbildenden Schule befinden oder eine Ausbildung an einer Berufsschule außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des § 46 Abs. 3 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) absolvieren

Dazu zählen:

– Berufsschulen: Teilzeitberufsschulen im Rahmen der dualen Ausbildung

– Berufsfachschulen, z.B. Kinderpflege, Kranken- und Altenpflegehilfe

– Höhere Berufsfachschulen, sowohl Teilzeit als auch Vollzeit: z.B. Gesundheitsfachberufe, Sozialassistenz, staatlich anerkannte/r Erzieherin,

– Fachschulen, sowohl Teilzeit als auch Vollzeit: z.B. staatlich anerkannte/r Erzieher/in, Heilerziehungspflege, staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt, staatlich geprüfter Betriebswirt, Schiffsbetriebstechnik, Offizier, Kapitän, Schiffsmaschinist, staatlich geprüfter Techniker

  • Auszubildende, die sich in einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Erwerb eines qualifizierten Berufsabschlusses an einer Ausbildungsstätte im Land Mecklenburg-Vorpommern befinden, jedoch den schulischen Teil der Ausbildung außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns absolvieren
  • Auszubildende in einer begleitenden betrieblichen Ausbildung (bbA) zum Fachpraktiker, Helfer oder Werker nach § 66 Berufsbildungsgesetz bzw. § 42r Handwerksordnung
  • Auszubildende in einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) nach § 76 SGB III.
  • Freiwilligendienstleistende (Bundes- und Jugendfreiwilligendienste) im Land Mecklenburg-Vorpommern
  • Beamtenanwärter/innen im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe I mit Einsatzstätte im Land Mecklenburg-Vorpommern

Eine Übersicht aller zugelassenen Berufsschulen in M-V findest Du hier →

Wo gilt das Ticket?

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Das AzubiTicket MV gilt in Mecklenburg-Vorpommern in / auf:

  • Nahverkehrszügen (2. Klasse, auch RE4 von/nach Lübeck Hbf) und S-Bahnen (2. Klasse)
  • Fernverkehrszügen (2. Klasse) zwischen Rostock Hbf. und Stralsund Hbf,
  • Stadt- und Regionalbussen (außer Fernbusse, auch auf den Linien 300, 301, 335 auf den Strecken von/bis Schlutup Markt bzw. Lübeck ZOB gültig),
  • Rufbussen der NAHBUS, VLP und REBUS (bei Kapazität) zzgl. Servicezuschlägen,
  • Straßenbahnen,
  • den Fähren zwischen: Warnemünde – Hohe Düne, Kabutzenhof – Gehlsdorf,
  • Fahrten von/nach Lübeck bis zum Busbf. oder Hbf

Was benötige ich zum Erwerb des Tickets?

Du benötigst für deine Bestellung folgende Unterlagen:

  • Berechtigungsnachweis mit Laufzeitangabe,
  • Lichtbild auf dem dein Gesicht eindeutig zu erkennen ist (im Dateiformat: jpeg, jpg oder png),
  • Ausweisdokument (Vorderseite des Personalausweises bzw. des Führerscheins oder dein Reisepass).

Welche Angaben muss mein Berechtigungsnachweis enthalten?

Die Mindestinhalte für deinen Berechtigungsnachweis unterscheiden sich je nach Berechtigtengruppe (Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter/innen).

Es gelten folgende Mindestanforderungen:

Für Auszubildende (Schulbescheinigung):

  • Name der beruflichen Schule
  • Name des/r Auszubildenden
  • Bildungsgang/Ausbildungsberuf bzw. angestrebter Abschluss
  • Beginn und vsl. Ende der Ausbildung
  • Stempel und Unterschrift der beruflichen Schule*

*Du wirst Azubi im 1. Lehrjahr und deine Berufsschule ist noch geschlossen? Dann kannst Du bei einer:
a) beruflichen Ausbildung das Formular (Download Berechtigungsnachweis Auszubildende) ausfüllen und von der für Dich zuständigen Kammer abstempeln lassen (u.a. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer etc.) und dieses im Bestellvorgang hochladen.
b) schulischen Vollzeitausbildung das Formular (Download Berechtigungsnachweis Auszubildene) ausfüllen und per E-Mail an: f.buchholz@bm.mv-regierung.de senden. Im Anschluss erhältst du das Formular gestempelt zurück und kannst dieses im Bestellvorgang hochladen.

Eine Übersicht aller zugelassenen Berufsschulen in M-V findest Du hier →

Auszubildende, mit einer Ausbildungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern, deren berufliche Schule außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns liegt, benötigen als Berechtigungsnachweis eine Kammerbescheinigung (zu erhalten u.a. bei der zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer etc.), welche die Ausbildungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern, den angestrebten Abschluss und die voraussichtliche Dauer der Ausbildung nachweist.

Download Berechtigungsnachweis Auszubildende 

Für Freiwilligendienstleistende:

  • Name des Freiwilligendienstleistenden
  • Name des Trägers des Freiwilligendienstes
  • Name und Anschrift der Einsatzstelle
  • Beginn und vsl. Ende des Dienstes
  • Unterschrift und Stempel der Einsatzstelle

Download Berechtigungsnachweis Freiwilligendienstleistende

Für Beamtenanwärter/innen:

  • Name des Anwärters/der Anwärterin
  • Name des Dienstherrn
  • Anschrift der Einsatzstelle
  • Angestrebtes Einstiegsamt
  • Beginn und vsl. Ende des Anwärterdienstes
  • Stempel und Unterschrift des Dienstherrn

Download Berechtigungsnachweis Beamtenanwärter/innen

FAQ

Was gibt es zu beachten?

  • Bitte beachte dass du dein Ticket für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum bis zum 15. des Vormonats bestellen musst, da wir zuvor noch alle Nachweise prüfen müssen.
  • Das Ticket ist personengebunden, es ist nicht übertragbar.
  • Es gilt für längstens 12 Monate und wird nach Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsnachweises verlängert.
  • Das Ticket gibt es ausschließlich als Handyticket.
  • Bei Defekt oder Verlust des Handys bitte bei der Service-Stelle unter 030 80921299 anrufen, dann erhältst du neue Zugangsdaten zur Nutzung des Tickets.
  • Bei unberechtigter Nutzung werden 60 € fällig.
  • Das AzubiTicket MV ist ein landesweites Tarifangebot. Es gelten die Beförderungsbedingungen für das Tarifangebot Azubiticket MV sowie ergänzend die jeweiligen Beförderungsbedingungen bzw. Tarifbestimmungen des jeweils genutzten Verkehrsunternehmens.
  • Das Tarifangebot richtet sich an Privatpersonen. Das AzubiTicket MV kann nicht durch juristische Personen (wie z. B. Unternehmen) erworben werden. Eine Bestellung und Zahlung über die Ausbildungsbetriebe ist nicht möglich.

Für wen gilt das Ticket nicht?

  • Schüler/innen an öffentlichen, staatlich genehmigten allgemeinbildenden Schulen
  • Schüler/innen an staatlich anerkannten privaten allgemeinbildenden Schulen,
  • Schüler/innen von Fachgymnasien, Fachoberschulen sowie von Abendgymnasien,
  • Studenten/innen sowie
  • Schüler/innen im berufsvorbereitenden Jahr, die Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch die Agentur für Arbeit oder Schülerbeförderung gemäß § 113 SchulG M-V haben.

Was kostet das Ticket?

Der Ticketpreis beträgt einmalig 365,00 Euro für 12 Monate. Bei monatlicher Zahlung werden für jeden Monat 30,42 Euro fällig.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Der Ticketpreis wird per SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto abgebucht.

Wofür gilt das Ticket nicht?

  • Fahrten mit dem ICE, IC oder EC (außer denen, die zwischen Rostock und Stralsund unterwegs sind)
  • unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrades
  • Fahrten mit dem Fernbus
  • kostenfreie Mitnahme weiterer Personen (ab 6 Jahre)

In Kurorten und Ferienregionen sind die Regelungen der örtlichen Kurgebietssatzungen zu beachten.

Die Fahrt darf nach dem letzten Halt in Mecklenburg-Vorpommern nur mit einem gültigen Fahrausweis des genutzten Verkehrsunternehmens fortgesetzt werden. Mit der Ausnahme von Fahrten nach Lübeck, hier gilt das AzubiTicket MV bis zum Busbahnhof bzw. bis zum Hauptbahnhof.

Wann kann ich das Ticket kündigen?

  • Bei Abbruch des Ausbildungsverhältnisses ist das AzubiTicket MV vom Fahrgast zu kündigen.
  • Bei dauerhafter Krankheit von mehr als 30 Tagen kann gekündigt werden, darüber hinaus sind Kündigung, Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.

Welche technischen Voraussetzungen benötige ich?

Das Handyticket wird über die App DBNavigator ausgegeben. Hinweise zu den technisch notwendigen Bedingungen findest du im App-Store.

Für Android findest du die App hier →

Für iOS findest du die App hier →

Nach deiner erfolgreichen Bestellung wird dir per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse ein Code zur Verfügung gestellt, mit dem kannst du das „AzubiTicket MV“ auf einem Smartphone in die App DBNavigator laden.

Noch Fragen?
Bei Fragen und Anregungen hilft Dir die Servicestelle gerne unter der Telefonnummer 030 80921299 (zum Ortstarif) Mo – Fr zwischen 8 – 18 Uhr weiter.

E-Mail: AZT-Meck-Pomm@bahn.de

Wie kann ich mein AzubiTicket im DB Navigator hinzufügen?

  1. Logge Dich bitte in den DB Navigator mit deinem Bahn-Account ein.
  2. Trage deine Auftrags-/Abonummer und deinen Nachnamen bei ‚Ticket hinzufügen‘ im Menüpunkt ‚Meine Tickets‘ ein und klicke auf Ticket hinzufügen.

Du wirst Azubi im 1. Lehrjahr und deine Berufsschule ist noch geschlossen?

Dann kannst Du bei einer:

    1.  beruflichen Ausbildung das Formular (Download Berechtigungsnachweis Auszubildene) ausfüllen und von der für Dich zuständigen Kammer abstempeln lassen (u.a. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer etc.) und dieses im Bestellvorgang hochladen.
    2. schulischen Vollzeitausbildung das Formular (Download Berechtigungsnachweis Auszubildene) ausfüllen und per E-Mail an: f.buchholz@bm.mv-regierung.de senden. Im Anschluss erhältst du das Formular gestempelt zurück und kannst dieses im Bestellvorgang hochladen.

Ausführliche Informationen zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen erhältst Du hier →.

Weitere Antworten zu deinen Fragen findest du hier →.

 

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Noch Fragen?

Sollte dir noch etwas unklar sein, dann ruf einfach an: 030 80921299
Die Servicestelle der DB hilft dir gerne weiter und ist von Montag-Freitag von 8 bis 18 Uhr persönlich für dich da!

Oder schreibe direkt eine Mail an:

AZT-Meck-Pomm@bahn.de

Alle Infos zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen findest du hier.